Erhöhte Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2018 155,90 Euro pro Monat. Sie wird zusätzlich zur Familienbeihilfeausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.
Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach Antragstellung eine Einladung zu einer Untersuchung bei einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt.
Voraussetzungen
- Der Grad der Behinderung des Kindes beträgt mindestens 50 Prozent oder
- Das Kind ist dauerhaft außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen
Zuständige Stelle
Das Wohnsitzfinanzamt
Erforderliche Unterlagen
Formular „Familienbeihilfe – Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung – Antrag – Beih3“
Zusätzliche Informationen
Beachten Sie bitte, dass vom Erhöhungsbetrag der Familienbeihilfe ein Betrag von 60 Euro auf das Pflegegeld angerechnet wird. So wird beispielsweise für die Pflege Ihres behinderten Kindes vom Pflegegeld der Stufe 2 (290 Euro) ein Betrag von 60 Euro abgezogen, sodass als Auszahlungsbetrag an Pflegegeld monatlich 230 Euro verbleibt.
Zum Formular
Familienbeihilfe – Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung – Antrag – Beih3