Transportkosten
Die Kosten werden nur für eine medizinisch notwendige Beförderung zur und von der nächstgelegenen oder nächsterreichbaren Behandlungsstelle (insbesondere Ärztinnen/Ärzte, Ambulatorium, Krankenanstalt) übernommen bzw. ersetzt. Die Entscheidung über das medizinisch notwendige Transportmittel trifft ausschließlich die Ärztin/der Arzt. Wünsche der Patientin/des Patienten hinsichtlich eines bestimmten Transportunternehmens können hierbei nicht berücksichtigt werden.
Zuständige Stelle
Krankenversicherungsträger
Erforderliche Unterlagen
- In einigen Bundesländern existiert ein Formular („Anweisung für Transportkosten“), das von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt der Therapeutin/dem Therapeuten bestätigt werden muss
- In jenen Bundesländern, in welchen kein Formular existiert, genügt eine formlose Bestätigung seitens der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arzt bzw. der Therapeutin/des Therapeuten
Tipp von Johannes:
Ablauf:
- Transportschein beim Kinderarzt/bei der Kinderärztin oder behandelnde Ärzt*innen im Krankenhaus beantragen. Diese stellen einen Transportschein aus – am besten mit dem Datum der Behandlung in Ordensklinikum Linz
- Transportschein vorab bei der jeweiligen Krankenkasse zur Bewilligung einreichen
- Im Ordensklinikun Linz am Entlassungstag einen Stempel auf den Transportschein geben lassen und diesen bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen
Zusätzliche Informationen
Krankenversicherungsträger (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)