Pflegegeld
Die Gewährung und Erhöhung des Pflegegeldes muss beantragt werden.
Tipp Johannes: sofort nach Geburt und vor ersten operativen Eingriff beantragen. Nach erfolgter Operation und folgender Begutachtung (1 Jahr nach erster Antragstellung) wird höchstwahrscheinlich das Pflegegeld aberkannt.
Ausnahme: Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit kann die zuständige Unfallversicherungsanstalt von sich aus ein Verfahren einleiten.
Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos eingebracht werden. Sollte der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet worden sein, ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten.
Sofern ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegen, sollten diese dem Antrag beigelegt werden.
Zuständige Stelle
Zuständiger Versicherungsträger
Verfahrensablauf
Die Betroffenen erhalten ein Formular zugeschickt, in dem angegeben werden sollte, welche Tätigkeiten nicht mehr selbstständig durchgeführt werden können und ob bereits eine pflegebezogene Leistung in Anspruch genommen wird (z.B.erhöhte Familienbeihilfe).